Lieber Immobilienbesitzer,
heute möchten wir kurz das Thema Scheidung ansprechen.
Es ist kein schönes Thema, aber es taucht leider immer wieder auf.
Desöfteren ist bei einer Trennung eine gemeinsame Immobilie vorhanden
und man stellt sich die Frage: was geschieht jetzt damit ?
Es gibt einige Lösungen zur weiteren Verwendung Ihres Objekts,
wichtig ist: Ihre getroffene Wahl sollte gut überlegt sein!
1. Eigentumsübertragung
kann sinnvollerweise schon im Trennungsjahr erfolgen,
muss bei evtl. vorhandenen Verbindlichkeiten vom Kreditgeber bewilligt werden
und spart Grunderwerbsteuer und weiteren Ärger
2. Schenkung
kann schon im Trennungsjahr erfolgen, muss nicht bis zur Scheidung gewartet werden,
ist wirtschaftlich die bessere Lösung und stellt nach dem Umzug keinen Streitpunkt dar.
Die Immobilie wird liebevoll an neue Eigentümer übertragen und darf wieder „aufleben“
Wir laden Sie gerne ein unseren Ratgeber „Immobilie in Scheidung“ zu lesen
und sich ein klares Bild über die Auswirkungen jeweiliger Lösung zu machen.
Kontaktieren Sie uns unter 06894 / 8950438
Wir sind gerne für Sie da!
Ihr lokaler Immobilienmakler
Sachs Immobilien St.Ingbert
https://sachs-immo.de